Praxis

Darf ich diese Musik in meinem Firmenvideo nutzen?

„Können wir da nicht den Song drunterlegen, der gerade überall läuft?“ Diese Frage kommt in fast jedem Projekt – und die Antwort ist für dich als Betrieb eine andere als für deinen Neffen mit dem Urlaubsvideo. Vorweg: Ich bin kein Anwalt, und das hier ersetzt keine Rechtsberatung. Aber die Grundlagen solltest du kennen, bevor du postest.

Warum die allgemeinen Musikbibliotheken von Instagram und TikTok für dich tabu sind

Instagram und TikTok bieten in ihren Apps riesige Musikkataloge an. Der Grund, warum das für Privatleute funktioniert: Die Plattformen haben Verträge mit den Rechteinhabern. Die GEMA schreibt dazu in einem Beitrag vom Juni 2024, dass sie den Meta-Plattformen sowie vergleichbaren Diensten wie TikTok und YouTube die von ihr vertretenen Online-Rechte über Lizenzverträge einräumt. Ergebnis: „als privater, nicht-gewerblicher Creator müssen Sie nichts unternehmen“.

Im selben Beitrag steht der Satz, der dich betrifft: „Nicht erlaubt ist hingegen die Verwendung für gewerbliche und nicht private Zwecke.“ Meta sagt dasselbe im eigenen Hilfebereich für Unternehmen: „Die in unserer Bibliothek verfügbare Musik ist ausschließlich für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt.“ Meta beschreibt dort auch, wie diese Regel durchgesetzt wird: indem nur bestimmte Unternehmenskonten überhaupt Zugriff auf die Bibliothek bekommen und nur bestimmte Beiträge damit unterlegt werden können. Und selbst wo sie angezeigt wird, bleibt die Bedingung dieselbe: persönlich und nicht kommerziell. Wenn du dich also schon gewundert hast, warum dein Firmenprofil weniger Auswahl hat als dein privates: Das ist kein Fehler, das ist Absicht.

Bei TikTok läuft es genauso. Im Hilfebereich für Unternehmen, zuletzt aktualisiert im Juli 2025, steht unmissverständlich: „Unternehmen dürfen die allgemeine Musikbibliothek nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.“

Was in einem echten Fall gefordert wurde

Wie ernst das werden kann, hat das ZDF im Dezember 2025 an einem Fall nachgezeichnet. Der Karikaturist Bernhard Prinz lud ein 19 Sekunden langes Video hoch und legte das Titellied der Kinderserie „Heidi“ darunter. Kurz darauf meldete sich eine Anwaltskanzlei. Sie vertrat den Musikverlag, dem die Rechte an dem Lied gehören, und forderte 2.500 Euro Schadensersatz.

Zwei Dinge daran sind für dich wichtig. Erstens: Prinz hatte seinen Account als Privatkonto angelegt. Die Kanzlei sah das anders und begründete ihre Einschätzung damit, dass der Account mehr als 35.500 Follower habe, sich auf seine berufliche Tätigkeit beziehe und auf mehrere Webseiten verlinke. Zweitens: Es war nicht die GEMA, die sich gemeldet hat. Die GEMA schreibt selbst, dass sie bisher nicht gegen Uploader vorgegangen ist – weist in ihrem Beitrag von Juni 2024 aber darauf hin, dass es neben ihr noch andere Rechteinhaber gibt, etwa Verlage und Labels, und dass sie auf deren Vorgehen keinerlei Einfluss hat. Genau von dieser Seite kam die Forderung.

Zur Fairness gehört: Das Verfahren war zum Zeitpunkt des Berichts nicht abgeschlossen, ein Gericht hat die Sache also nicht entschieden. Es ist eine Forderung, kein Urteil. Für die Abwägung in deinem Betrieb reicht es trotzdem – der Ärger beginnt lange vor dem Urteil.

Was du stattdessen nutzen darfst

Die Meta Sound Collection. Für Konten ohne Zugriff auf die Instagram-Musikbibliothek hält Meta eine zweite Sammlung bereit – nach eigener Angabe über 14.000 Musiktitel und Soundeffekte, die auch „für kommerzielle Zwecke, wie etwa Werbung“ verwendet werden dürfen – mit einer Einschränkung, dazu gleich mehr. Du findest sie in der Reels-Kamera unter „Audio“ oder in Stories über den Musik-Sticker.

Die Commercial Music Library bei TikTok. Das Gegenstück auf der anderen Plattform: nach TikToks Angabe eine Million Songs, die zur kommerziellen Verwendung freigegeben sind, kostenlos nutzbar für organische Beiträge und für Anzeigen – einzelne als „Premium“ gekennzeichnete Titel können laut den Nutzungsbedingungen extra kosten. Auch hier endet die Freigabe an der Plattformgrenze – dazu gleich mehr.

Kommerzielle Musiklizenzen. Für alles außerhalb der Plattformen gibt es Anbieter, bei denen du Musik gegen eine Gebühr für gewerbliche Nutzung lizenzierst.

Musik, die für dich komponiert wird. Aufwendig, dafür sauber – vorausgesetzt, der Vertrag mit der Komponistin räumt dir die Nutzungsrechte für alle deine Kanäle ein. Für die meisten Betriebe aus der Region ist das kein Thema – der Vollständigkeit halber steht es hier.

Der Haken, den fast niemand nennt

Angenommen, du nimmst einen Titel aus der Meta Sound Collection und der Clip läuft gut. Jetzt willst du das Video auch auf deine Website stellen, auf YouTube hochladen und auf dem Messemonitor laufen lassen. Ab hier wird es heikel.

Nach den Nutzungsbedingungen der Sound Collection, zuletzt geändert im März 2022, gilt die Lizenz für kommerzielle Zwecke ausdrücklich nur „in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest (einschließlich durch Links zu den Produkten der Meta-Unternehmen, die in Websites Dritter eingebettet sind)“. Und weiter: „Du darfst die SC-Audioinhalte nicht getrennt von den Produkten der Meta-Unternehmen durchführen, verbreiten, zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen.“

Die Klammer entscheidet die Sache. Bettest du das Instagram-Posting selbst auf deiner Website ein, sodass es weiterhin von Instagram ausgeliefert wird, ist das von der Lizenz mit abgedeckt. Spielst du dieselbe Videodatei dagegen ein zweites Mal aus – in den Player deiner Website, zu YouTube, auf den Messemonitor –, hast du sie von den Meta-Produkten getrennt. Und genau das untersagt der zweite Satz.

Bei TikTok gilt dieselbe Grenze, sogar enger. Nach den Nutzungsbedingungen der Commercial Music Library darfst du Videos mit diesen Titeln nur innerhalb von TikTok und über TikToks eigene Teilen-Funktionen posten. Kommerzielle Nutzungen außerhalb der Plattform sind ausdrücklich nicht gestattet, und TikTok räumt dafür auch keine Rechte ein; als Beispiel nennt der Text unter anderem das Posten auf anderen digitalen Plattformen. Eine ausdrückliche Ausnahme für eingebettete Beiträge wie bei Meta enthält er nicht.

Das ist der Punkt, an dem nach meiner Erfahrung die meisten Fehler passieren – nicht aus bösem Willen, sondern weil ein gutes Video verständlicherweise überallhin soll. Deshalb ist es eine Entscheidung, die vor den Schnitt gehört, nicht hinter ihn: Bleibt das Video in der App, in der du es gebaut hast? Oder soll die Datei auch als eigener Upload auf deiner Website, auf YouTube, in einer Stellenanzeige und auf dem Messemonitor laufen? Im zweiten Fall brauchst du von Anfang an Musik mit einer Lizenz, die so weit reicht.

Wie ich das in meinen Produktionen handhabe

Zur Offenlegung: Lizenzierte Musik gehört zu dem, was ich verkaufe. Lies den Abschnitt also mit diesem Wissen.

Für alles, was über eine einzelne Plattform hinausgeht – Imagefilme, Recruitingvideos, Videos für deine Website – nutze ich Musik aus kommerziellen Bibliotheken mit einer Lizenz für gewerbliche Nutzung. Du bekommst von mir dazu die Information, welcher Titel verwendet wurde und wofür die Lizenz gilt. Bewahr das auf; wenn doch einmal jemand fragt, ist es genau das, was du brauchst.

Bei kurzen Clips für Social Media gibt es zwei Wege. Wenn ein trendiger Sound der Grund ist, warum das Video funktioniert, dann such dir einen passenden Titel aus der freigegebenen Bibliothek deiner Plattform – und plane ein, dass dieser Schnitt dort bleibt. Wenn derselbe Clip auch auf deiner Website landen soll, nehme ich von vornherein Musik mit gewerblicher Lizenz. Das kostet ein paar Euro mehr und erspart dir die Frage, ob du das Video wieder herunternehmen musst.

Und noch eine Erfahrung aus dem Schnitt: Die Musik trägt weniger, als alle denken. Was ein Video aus deinem Betrieb trägt, sind gute Bilder und sauberer Ton. Ein Titel, den nicht gerade die halbe Republik nutzt, schadet dem Ergebnis in der Regel nicht.

Unsicher, was unter deinem Video liegen darf?

Sag mir im kostenlosen Erstgespräch, wo das Video überall laufen soll – dann klären wir die Musikfrage vorher statt hinterher. Und du bekommst deine Videos mit einer Lizenz ausgeliefert, die zu deinen Kanälen passt.

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FAQ

Kurz nachgefragt

Mein Account ist als Privatkonto angelegt – bin ich damit auf der sicheren Seite?

Nicht automatisch. In einem Fall, den das ZDF im Dezember 2025 geschildert hat, argumentierte die Kanzlei eines Musikverlags genau andersherum: Die Nutzung sei gewerblich gewesen, obwohl der Account privat angelegt ist – weil er über 35.500 Follower habe, sich auf die berufliche Tätigkeit beziehe und auf mehrere Webseiten verlinke. Entschieden ist das nicht – das Verfahren lief zum Zeitpunkt des ZDF-Berichts noch. Aber es zeigt, dass die Einstellung im Profil nicht allein darüber entscheidet.

Was ist mit „lizenzfreier“ Musik aus dem Netz?

Der Begriff führt in die Irre, und das sagt die GEMA selbst: Er sei „nicht korrekt“, weil auch diese Musik dem Urheberrecht unterliege. Gemeint ist laut GEMA meist lizenzgebührenfreie Musik – nach ihrer Formulierung solche, die kostenlos genutzt werden kann. Verlass dich auf das Wort trotzdem nicht: Nach meiner Erfahrung ist solche Musik selten wirklich kostenlos – je nach Anbieter zahlst du einmalig pro Titel oder ein laufendes Abo. Es gibt seriöse Anbieter dafür – aber lies deren Lizenzbedingungen, statt dich auf Etiketten wie „lizenzfrei“ oder „gemafrei“ in der Produktbeschreibung zu verlassen. Wichtig sind zwei Punkte: Ist Werbung abgedeckt? Und gilt die Lizenz auch außerhalb von Social Media?

Wer haftet, wenn unter dem Video die falsche Musik liegt – du oder der Videograf?

Das gehört in den Vertrag, nicht in eine Faustregel. Ich liefere meine Videos mit Musik aus, für die eine Lizenz vorliegt, und sage dir, welche das ist und wo sie gilt. Was du danach selbst unter ein Reel legst, kann ich nicht kontrollieren. Frag bei jedem Dienstleister nach, welche Lizenz er nutzt und ob sie deine Kanäle abdeckt – wenn darauf keine klare Antwort kommt, ist das ein Warnzeichen.